AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Adam Riese GmbH (Stand: Oktober 2024)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Rechtsbeziehungen der
Adam Riese GmbH
(nachfolgend bezeichnet als „Adam Riese GmbH“) zu Kunden.
Kunden im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sowie Verbraucher,
wobei es sich hier um natürliche Personen handelt, mit denen in Geschäftsbeziehung
getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständig berufliche Tätigkeit
zugerechnet werden kann.
1.2 Diese AGB gelten für alle Angebote und Leistungen sowie für alle sonstigen
Rechtsbeziehungen zwischen der Adam Riese GmbH und ihren Kunden. Abweichende
Regelungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn die Adam Riese GmbH diese
ausdrücklich und gesondert schriftlich bestätigt hat.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Annahme
unserer Angebote erfolgt schriftlich. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Adam Riese GmbH. Eine Bindung an
Aufträge besteht ebenfalls nur bei schriftlicher Bestätigung. Ergänzungen und
Änderungen eines bestätigten Auftrags bedürfen einer gesonderten schriftlichen
Auftragserteilung.
2.2 Für alle Angaben über technische Spezifikationen, Gewichte und Maße gelten die
üblichen Toleranzen. Minimale Abweichungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten.
2.3 Das Eigentums- und Urheberrecht an Zeichnungen, Plänen und anderen Unterlagen
verbleibt bei der Adam Riese GmbH.
3. Zahlung
3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
zur Zahlung fällig und kostenfrei zu überweisen.
3.2 Der Kunde gerät spätestens, auch ohne Mahnung, 30 Tage nach datumsmäßig
bestimmt benannter Zahlungsfälligkeit bzw. Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug
und hat sodann die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3.3 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ruhen die Liefer-/Leistungspflichten von
Adam Riese GmbH, ohne dass gesondert eine Baubehinderungsanzeige erfolgt.
3.4 In diesem Fall ist die Adam Riese GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen
oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu
erbringen.
3.5 Gleiches gilt, wenn der Adam Riese GmbH nach Vertragsschluss Umstände bekannt
werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und durch welche
die Begleichung ausstehender Forderungen von der Adam Riese GmbH durch den
Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet werden.
3.6 Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt,
ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse durchzuführen oder von der Stellung einer
Sicherheit abhängig zu machen, wenn der Kunde mit vereinbarten Zahlungszielen in
Verzug ist oder Umstände vorliegen, die bei Anlegung banküblicher Maßstäbe Zweifel an
der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen.
3.7 Aufrechnungen gegen von uns erstellte Rechnungsbeträge oder die Ausübung von
Zurückbehaltungsrechten sind nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig
titulierten Forderungen des Kunden zulässig.
4. Lieferung, Leistung, Verzug und Annahmeverzug, Gefahrübergang
4.1 Die Liefer- und Leistungstermine ergeben sich aus den Vereinbarungen der
Vertragspartner. Die Einhaltung von Liefer- und Leistungsfristen durch die Adam Riese
GmbH setzt voraus, dass vorab sämtliche Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der
Kunde alle Voraussetzungen hierfür erfüllt hat.
4.2 Verzögert sich die Abnahme der Leistung oder des Liefergegenstandes aus Gründen,
die der Kunde zu vertreten hat, behält sich die Adam Riese GmbH vor, die durch die
Verzögerung verursachten Kosten bzw. den Schaden geltend zu machen.
4.3 Die Adam Riese GmbH haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistung / Lieferung,
bedingt durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht
absehbare Umstände (z.B. Witterungseinflüsse, behördliche Maßnahmen,
Lieferbeschränkungen oder Betriebsstörungen aller Art), die die Adam Riese GmbH nicht
zu vertreten hat.
4.4 Kann mit der Erbringung der Leistung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu
vertreten hat, nicht vereinbarungsgemäß begonnen werden, befindet sich dieser in
Annahmeverzug. Dauert dieser Zustand länger als 5 Werktage, wird die Adam Riese
GmbH von der Erbringung ihrer Leistung frei. Mit Eintritt des Annahmeverzugs des
Kunden werden darüber hinaus die der Adam Riese GmbH aus dem Geschäft
zustehenden Ansprüche fällig.
4.5 Erst nach schriftlicher Mahnung tritt unsererseits Verzug, auch bei verbindlich
vereinbarten Fristen und Terminen, ein.
4.6 Ist die Adam Riese GmbH mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug oder wird die
Erbringung einer Leistung oder Lieferung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist
die Haftung der Adam Riese GmbH auf Schadensersatz beschränkt nach Maßgabe von
Ziff. 6 dieser AGB.
4.7 Die Leistung der Adam Riese GmbH ist innerhalb von 5 Werktagen nach der
Fertigstellung abzunehmen. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abnahme nicht
nach und widerspricht auch nicht dieser, gilt die Leistung nach Ablauf von weiteren 5
Werktagen als abgenommen.
4.8 Mit Fertigstellung der Leistung oder einer in sich abgeschlossenen Teilleistung bzw.
mit Bereitstellung der Ware am Lieferstandort, geht die Gefahr auf den Kunden über.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die Adam Riese GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
6. Gewährleistung
6.1 Die von der Adam Riese GmbH erfolgte Leistung/Lieferung ist vom Kunden
unmittelbar nach Erbringung zu untersuchen und etwaige Mängel sind unverzüglich,
spätestens 14 Tage nach Leistungserbringung, am Bestimmungsort schriftlich zu rügen.
Nicht erkannte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen.
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, der Adam Riese GmbH die Möglichkeit zu geben, die
gerügten Mängel an Ort und Stelle zu überprüfen.
6.3 Bei begründeter Beanstandung hat die Adam Riese GmbH das ausschließliche Recht
zur Beseitigung der Mängel.
6.4 Bei fehlgeschlagener Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl die
Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt)
verlangen. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht bei einer geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, zu.
6.5 Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen vereinbarten Preis und
Wert der mangelhaften Lieferung oder Leistung.
6.6 Entscheidet sich der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung für den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen Mängeln zu.
6.7 Die Adam Riese GmbH ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, soweit Mängel an
den erbrachten Leistungen darauf begründet sind, dass der Kunde die
Auftragsausführung nach Konstruktionsplänen Dritter vorgeschrieben hat.
6.8 Werden bestimmte Sachverhalte vom Kunden verschwiegen oder Urkunden
unterdrückt, übernimmt die Adam Riese GmbH keine Haftung. Darüber hinaus wird für
die Erteilung, den Widerruf oder die Änderung behördlicher Genehmigungen oder
anderer Verwaltungsakte keinerlei Haftung seitens der Adam Riese GmbH übernommen.
Ferner übernimmt die Adam Riese GmbH keine Haftung für Tätigkeiten, welche vom
Kunden beauftragte Dritte durchführen. Der Kunde sichert zu, dass von ihm beauftrage
Dritte die notwendige Fach- und Sachkunde erfüllen.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Die Haftung der Adam Riese GmbH auf Schadensersatz ist im Fall einer leicht
fahrlässigen Pflichtverletzung beschränkt auf den nach Art der Leistung oder Lieferung
vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen oder Kommunen haftet die Adam Riese
GmbH bei der Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis nicht. Bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Adam Riese GmbH der Höhe nach
begrenzt auf den bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden. Damit
sind solche Vertragspflichten gemeint, die die Erfüllung einer ordnungsgemäßen
Durchführung dieses Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde
vertrauen darf.
7.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden
aus Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie bei uns zurechenbaren Schäden aus Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Datenspeicherung
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des
Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet
werden.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
9.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Adam Riese GmbH und dem Kunden gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist der Ort, an dem diese erbracht
werden sollen. Erfüllungsort für Zahlungen ist Breitungen.
9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Adam Riese
GmbH und dem Kunden ist der Geschäftssitz der Adam Riese GmbH.
9.4 Dies soll auch gelten, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.Schlussbestimmungen
10.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die
Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die
Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu
erzielen. Sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so ist die Lücke durch eine
angemessene Regelung auszufüllen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was die Vertragsparteien nach Sinn und Zweck des Vertrags vereinbart hätten,
wenn sie die Lücke bei Vertragsschluss gekannt hätten.
10.2 Es gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.

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